Sanierung des Freienohler und des Glösinger Tunnels auf der Ruhrtalstrecke zwischen Meschede Freienohl und Arnsberg Oeventrop

Die DB Netz AG hat beim Eisenbahnbundesamt für die Sanierung des Freienohler und des Glösinger Tunnels die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Die Bezirksregierung Arnsberg ist in diesen Verfahren die zuständige Anhörungsbehörde. Nach der Übersendung des Antrags vom Eisenbahnbundesamt an die Bezirksregierung Arnsberg wird das Anhörungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange eingeleitet und gleichzeitig die Öffentlichkeit beteiligt.

In der Zeit von Montag, 11.11.2019 bis einschließlich Dienstag, 10.12.2019 können die Unterlagen bei den Stadtverwaltungen Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, und Meschede, Sophienweg 3, 59872 Meschede, von jedermann eingesehen werden. Die Pläne können in dieser Zeit auch über das Internetportal der Bezirksregierung Arnsberg aufgerufen werden.

Einwendungen gegen das Vorhaben können bei den Städten Arnsberg und Meschede und bei der Bezirksregierung Arnsberg bis zum 10.01.2020 vorgebracht werden. Zur technischen Übermittlung per Email und De-Mail wird auf den verlinkten Bekanntmachungstext verwiesen.

Stellungnahmen und Einwendungen zu dem DB-Projekt werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt unter der Moderation der Bezirksregierung Arnsberg mit der Vorhabenträgerin erörtert. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange unter Berücksichtigung sämtlicher Stellungnahmen und Einwendungen wird das Eisenbahnbundesamt abschließend über den Antrag der DB Netz AG entscheiden und einen Planfeststellungsbeschluss erstellen. Die betroffenen Kommunen Arnsberg und Meschede haben die Auslegung der Planunterlagen in der 41. Kalenderwoche ortsüblich bekanntgemacht.

Beide in den Jahren zwischen 1868 und 1871 gebauten Tunnel müssen aufgrund ihres baulichen Zustandes und Alters saniert werden, um die Standsicherheit aufrechtzuerhalten und die Gebrauchstauglichkeit sowie die Betriebssicherheit langfristig sicherzustellen.

Im Wesentlichen sollen die vorhandenen zweigleisigen Tunnelbauwerke abgebrochen, aufgeweitet und anschließend mit einer neuen Innenschale aus Stahlbeton ausgestattet werden. Anpassungsumbauten der jeweiligen Tunnelein- und ausgänge (Portale), Arbeiten an Erd- und Stützbauwerken sowie Entwässerungsmaßnahmen sind ebenfalls erforderlich. Außerdem sind verschiedene Sicherungs- und Rettungseinrichtungen vorgesehen. Gegenstand des Verfahrens sind auch temporäre Anlagen (wie z. B. Baustelleneinrichtungsflächen, Lagerflächen, Zufahrten zu den Bau- und Rettungsbereichen einschließlich Straßenbehelfsbrücken).

Während der Sanierung ist die fahrplanmäßige, eingleisige Weiterführung des Eisenbahnbetriebes an beiden Tunnelbaustellen geplant.

 

Bericht:https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/presse/2019/11/181_19_11_08/index.php